Allgemeine Geschäftsbedingungen für den digitalen Gutschein

1. Geltungsbereich; Eigenschaften des digitalen Gutscheins; Allgemeine Informationen


1.1. Folgender Gutschein Emittent (nachfolgend „GS-Emittent“) betreiben in Kooperation mit dem technischen Dienstleister PCS Informatik GmbH mit Sitz Mainstockheimer Straße 19, 97318 Kitzingen ein Gutschein-System.



City-Initiative-Donauwörth e.V. (CID), Rathausgasse 1, 86609 Donauwörth
Telefon +49 (0) 906 789-700
Fax +49 (0) 906 789-709
E-Mail: cid@donauwoerth.de
Geschäftsführung: Christiane Kickum
USt-ID NR DE232637029



Emittent des digitalen Gutscheins ist dabei die City-Initiative-Donauwörth e.V. (CID). Der digitale Gutschein ist über den Online Shop (donauwoerth.citygs.de) oder im Sitz des GS-Emittenten erhältlich und wird von verschiedenen autorisierten Akzeptanzstellen zur Bezahlung von Waren und Dienstleistungen akzeptiert (nachfolgend zusammen auch „Akzeptanzstellen“).


1.2. Bei dem vom GS-Emittenten herausgegebenen digitalen Gutschein handelt es sich um ein Kleinbetrags-Zahlungsinstrument in Form von E-Geld mit einem maximalen Guthaben von 1000 Euro. Unter E-Geld versteht man einen elektronisch gespeicherten monetären Wert in Form einer Forderung gegenüber dem GS-Emittenten; dieser wird mittels der digitalen Gutscheine in den teilnehmenden Akzeptanzstellen als Zahlungsmittel für die Bezahlung von Waren und Dienstleistungen angenommen.


1.3. Die Nutzung des digitalen Gutscheins ist durch Vorlage des QR-Codes (digital oder als Printversion) bei der autorisierten Akzeptanzstelle möglich.


1.4. Für die Nutzung des digitalen Gutscheins ist es erforderlich, dass der Nutzer Zugang zum Internet hat; durch die Nutzung des Internets können dem Nutzer zusätzliche Kosten entstehen, die jedoch nicht dem GS-Emittenten in Rechnung gestellt werden können.


1.5. Mit dem Erwerb des digitalen Gutscheins gemäß nachstehender Ziffer 2 erkennt der Nutzer diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „Vertragsbedingungen“) an. Zu diesem Zeitpunkt erfolgt auch der Abschluss des Vertrages über die Nutzung der digitalen Gutscheine gemäß diesen Vertragsbedingungen (nachfolgend „E-Geld-Vertrag“); einer darüberhinausgehenden, gesonderten Vertragserklärung des Nutzers gegenüber des GS-Emittenten bedarf es nicht.


1.6. Die Nutzung des digitalen Gutscheins als Zahlungsmittel für die Bezahlung von Waren und Dienstleistungen ist nur in den teilnehmenden autorisierten Akzeptanzstellen möglich. Eine aktuelle Liste der Akzeptanzstellen ist abrufbar unter https://www.donauwoerth.de.



2. Erwerb eines digitalen Gutscheins

Der digitale Gutschein kann in folgenden 2 Versionen gekauft werden. Entweder als einmaliger Gutschein (siehe 2.1) oder aber als aufladbare Version (siehe 2.2) für zum Beispiel Arbeitgeber.
Der GS-Emittent in einer Stadt kann entscheiden, welche der beiden Versionen er anbieten möchte. Der Einsatz von beiden Modellen ist ebenfalls möglich.


2.1. Der digitale Gutschein als einmaliger teileinlösbarer Gutschein.
Dieser digitale Gutschein kann entweder Online im Shop, oder aber beim Sitz des GS-Emittenten erworben werden. Die einzelnen Gutscheindesigns haben verschiedene Wert Ober- und Untergrenzen. Diese dürfen beim Kauf weder überschritten, - noch unterschritten werden. Ist der Gutschein vollständig eingelöst, so ist er für seine weitere Lebenszeit wertlos und dient nur noch zu Informationszwecken.


2.2. Der digitale Gutschein als aufladbare Version.
Dieser digitale Gutschein kann entweder durch den Arbeitgeber oder aber beim Sitz des GS-Emittenten aufgeladen werden. Der Betrag der Aufladungen des digitalen Gutscheins darf die Ober- und Untergrenzen des Gutscheindesigns ebenfalls nicht überschreiten. Der maximale Betrag eines aufladbaren Gutscheins ist 1000 Euro. Wird bei einer Aufladung das Kartenmaximum überschritten, so erhält die aufladende Person eine Information.


2.3. Beim Vorortkauf im jeweiligen Sitz des GS-Emittenten entscheidet der GS-Emittent über die Wahl der Zahlungsmethode.


2.4. Der Erwerb im Onlineshop des GS-Emittenten


2.4.1. Die Präsentation der Waren und Dienstleistungen im Onlineshop stellt kein rechtlich bindendes Vertragsangebot des GS-Emittent dar, sondern ist lediglich eine unverbindliche Aufforderung an den Kunden, Gutscheine zu bestellen. Mit der Bestellung der gewünschten Ware nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen gibt der Kunde ein für ihn verbindliches Angebot auf Abschluss eines Kauf- oder Dienstleistungsvertrages ab.


2.4.2. Die Abgabe eines verbindlichen Vertragsangebots durch den Kunden vollzieht sich in folgenden Schritten: